Wenn Sie an Ihrem Auto eine Anhängerkupplung haben sind damit gesetzliche Bestimmungen verbunden. Auch wenn Sie mit einem Anhänger, Wohnwagen, Boots- oder Pferdetrailer unterwegs sind gibt es zahlreiche Regeln, an die Sie sich im In- und Ausland halten müssen.

TÜV-Untersuchung

In der TÜV-Untersuchung wird auch die Anhängerkupplungs-Konstruktion geprüft. Die Kugel Ihrer Anhängerkupplung darf keinen merklichen Verschleiß aufweisen und bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung muss die Verriegelung einwandfrei arbeiten. Außerdem werden drei wichtige Anforderungen überprüft.

Zulassung

Die Anhängerkupplung muss zugelassen sein. Das ist auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung angegeben. Fehlt das Typenschild, dürfen Sie nur Anhänger ziehen, die einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als 750 kg. Außerdem darf Ihr Anhänger einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug gerade wiegt.

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Fahrtrichtungsanzeiger

Ihr Auto muss beim Ziehen eines Anhängers an den Seiten mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgestattet sein.

Anhängerkupplung und Kugeldruck

Das Gewicht, mit dem die Kupplung Ihres Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers auf die Anhängerkupplung drückt, darf das vom Hersteller angegebene Gewicht (Stützlast) nicht überschreiten. Sie finden diesen Wert auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung. Sehen Sie außerdem auch in den Anleitungen für Ihr Auto und das zu ziehende Objekt nach – vielleicht werden hier andere Werte genannt. Dabei gilt: der niedrigste Wert ist maßgeblich und darf nie überschritten werden.

Nummernschild muss sichtbar bleiben

Die Anhängerkupplung darf das Nummernschild Ihres Autos nicht verdecken. Bei einer (teilweisen) Abdeckung müssen Sie das Nummernschild anderswo anbringen und die Nummernschildbeleuchtung anpassen. Alternativ können Sie eine Anhängerkupplung mit abnehmbarer Kugel verwenden.

Änderungen

Die gesetzlichen Bestimmungen für Anhängerkupplungen und Anhänger sind Änderungen unterworfen. Um über die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen informiert zu bleiben, empfiehlt es sich ab und zu auf der Website der Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt) nachzusehen.

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