Recycling
Am Ende seiner Lebensdauer darf dieses Produkt nicht über den unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Das Produkt sollte ausgebaut, soweit vernünftigerweise möglich in seine Bestandteile getrennt und gemäß allen geltenden lokalen, nationalen und regionalen Vorschriften für Abfallmanagement und Recycling behandelt werden. Soweit möglich, sollte das Produkt vor der Entsorgung oder dem Recycling den entsprechenden Materialströmen zugeordnet werden.
- Metallkomponenten sind einer geeigneten Metallrecyclinganlage zuzuführen.
- Kunststoffkomponenten sind, sofern vorhanden, entsprechend den örtlichen Recyclingvorschriften zu trennen und zu entsorgen bzw. zu recyceln.
- Elektrische und elektronische Komponenten, sofern vorhanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kabel, Steckverbinder, Steuergeräte und Aktuatoren, sind über eine autorisierte Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte zu entsorgen.
- Verpackungsmaterialien sind entsprechend den geltenden örtlichen Recyclingvorschriften zu sortieren und zu entsorgen. Zu den üblichen Verpackungsmaterialien gehören Karton, Papier, Kunststofffolien, Beutel und andere Schutzverpackungen.
Die Anforderungen an Entsorgung und Recycling können je nach Land oder Region unterschiedlich sein. Befolgen Sie stets die Anweisungen der zuständigen örtlichen Behörden oder autorisierten Entsorgungs- und Recyclingstellen.
Der Endnutzer bleibt dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Entsorgung in Übereinstimmung mit den im jeweiligen Entsorgungsland geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Eine ordnungsgemäße Behandlung am Ende der Lebensdauer trägt zur Verringerung der Umweltbelastung bei und unterstützt die Rückgewinnung und Wiederverwendung wertvoller Materialien.