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Beleuchtung

Beleuchtung

Die Beleuchtung Ihres Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Wenn der Hersteller das von Ihnen zu ziehende Objekt liefert, sind alle diese Bedingungen erfüllt. Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass auch alles so bleibt. Bevor Sie sich auf den Weg machen, kontrollieren Sie daher auch immer vor der Abfahrt, ob Ihre Blinklichter, Rückfahrleuchte(n), Nebelschlussleuchte(n) und Bremslichter einwandfrei funktionieren.

Über 750 kg

Wenn die höchstzulässige Masse Ihres Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers mehr als 750 kg beträgt, muss das zu ziehende Objekt die gleiche Beleuchtung haben wie das Zugfahrzeug. Dazu gehören zwei rote Rücklichter, zwei orange Blinklichter, zwei Bremslichter und die Rückfahrleuchte. Außerdem müssen alle erstmals nach dem 31. Dezember 1990 zugelassenen Anhänger eine Nebelschlussleuchte haben.

Unter 750 kg

Anhänger, Wohnwagen, Boots- oder Pferdetrailer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 kg müssen seit dem 1. Januar 1991 auch eine oder zwei Nebelschlussleuchte(n) haben. Hat das Zugfahrzeug keine Nebelschlussleuchten, dann braucht der Anhänger auch keine zu haben.

Scheinwerfer einstellen

Gut sehen ist wichtig! Aber das gilt auch für gesehen werden! Sorgen Sie also dafür, dass die anderen Verkehrsteilnehmer durch den Lichtschein Ihrer Scheinwerfer nicht behindert werden. Durch das Gewicht des Fahrradträgers, Anhängers, Wohnwagens, Boots- oder Pferdetrailers kommt so gut wie jedes Auto vorne etwas hoch, sodass andere Verkehrsteilnehmer durch die Scheinwerfer geblendet werden können. Stellen Sie also die Scheinwerfer entsprechend ein. Bei einigen Autos erfolgt das automatisch. Ist das nicht der Fall, müssen Sie die Scheinwerfer von Hand verstellen.

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