Wenn Sie an Ihrem Auto eine Anhängerkupplung haben sind damit gesetzliche Bestimmungen verbunden. Auch wenn Sie mit einem Anhänger, Wohnwagen, Boots- oder Pferdetrailer unterwegs sind gibt es zahlreiche Regeln, an die Sie sich im In- und Ausland halten müssen.
TÜV-Untersuchung
In der TÜV-Untersuchung wird auch die Anhängerkupplungs-Konstruktion geprüft. Die Kugel Ihrer Anhängerkupplung darf keinen merklichen Verschleiß aufweisen und bei einer abnehmbaren Anhängerkupplung muss die Verriegelung einwandfrei arbeiten. Außerdem werden drei wichtige Anforderungen überprüft.
Zulassung
Die Anhängerkupplung muss zugelassen sein. Das ist auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung angegeben. Fehlt das Typenschild, dürfen Sie nur Anhänger ziehen, die einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als 750 kg. Außerdem darf Ihr Anhänger einschließlich Ladung nicht mehr wiegen als das Zugfahrzeug gerade wiegt.